KfW-Förderung für genossenschaftliches Wohnen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW hat ihr Programm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens aufgefrischt; seit 4.10.2022 läuft die Neuauflage.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134):
Start der neuen Förderung genossenschaftlichen Wohnens zum 04.10.2022

Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit zinsgünstigen langfristigen Krediten den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Deutschland, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung befähigen, sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Förderanträge können ab 04.10.2022 gestellt werden.

Das neue Produkt 134 ersetzt das bisherige Eigenprodukt vollständig und bietet den Kreditnehmern im Vergleich zum Eigenprodukt folgende Vorteile:

  • Zinsverbilligung aus Bundesmitteln
  • Einführung eines Tilgungszuschusses in Höhe von 15 %, wenn der Nachweis über die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erfolgt ist
  • Verdopplung des Förderhöchstbetrages auf 100.000 Euro
  • Verlängerung der max. Kreditlaufzeit auf 35 Jahre

Fragen beantworten die Beraterinnen und Berater des KfW-Infocenters von Montag bis Freitag 8-18 Uhr unter folgender kostenfreier Rufnummer: 0800 539 9002

Quelle: Newsletter der KfW vom 29.09.2022

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